Gesundheit & Medizin Schweiz | Ärzte, Zahnärzte, Kliniken & Therapeuten
Entdecken Sie Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Physiotherapeuten, Apotheken und weitere Gesundheitsdienstleister in…
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Das Gesundheits- und Medizinwesen umfasst ärztliche und therapeutische Leistungen für die körperliche und seelische Gesundheit. Zur Branche zählen Allgemeinmedizin, Fachärzte aller Disziplinen, Zahnmedizin, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Spitex sowie Apotheken und Sanitätsfachhandel.
Die Schweiz verfügt über ein hoch entwickeltes Gesundheitssystem mit einer flächendeckenden Versorgung. Über die Grundversicherung (KVG) werden definierte Leistungen für alle Versicherten erbracht; ergänzend bieten Spezialisten und alternative Medizin Behandlungen an, die teils über Zusatzversicherungen abgedeckt sind.
Bei der Suche nach einer Praxis oder einem Pflegedienst spielen Fachgebiet, Sprache, Erreichbarkeit und Wartezeiten eine zentrale Rolle. Das Verzeichnis gibt eine regionale Übersicht, ohne Empfehlungen auszusprechen oder medizinische Ratschläge zu erteilen.
Das Schweizer Gesundheitssystem ist dual organisiert: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) deckt einen definierten Leistungskatalog ab, während Zusatzversicherungen (VVG) darüber hinausgehende Leistungen abdecken. Stationäre Behandlungen werden über die Krankenhausplanung der Kantone gesteuert.
Medizinalberufe und Bewilligung. Ärztinnen und Ärzte benötigen ein eidgenössisches Diplom und eine kantonale Berufsausübungsbewilligung. Ebenso benötigen Zahnärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und andere Medizinalberufe (MedBG) entsprechende Diplome und kantonale Zulassungen. Die Berufsverbände (FMH für Ärzte, SSO für Zahnärzte) führen öffentliche Register.
Tarife und Kostenbeteiligung. Ambulante ärztliche Leistungen werden nach TARMED (bzw. künftig TARDOC) abgerechnet. Patientinnen und Patienten tragen Selbstbehalt (10% der Kosten, bis max. 700/1400 CHF jährlich) und Franchise (300–2500 CHF, frei wählbar) selbst.
Datenschutz im Gesundheitswesen. Patientendaten sind besonders schützenswert. Das ärztliche Berufsgeheimnis (StGB Art. 321) gilt absolut. Das elektronische Patientendossier (EPD) ist für stationäre Einrichtungen obligatorisch; für Patientinnen und Patienten ist die Teilnahme freiwillig.
Spitex und Pflegedienste. Ambulante Pflege durch Spitex-Organisationen wird über die Grundversicherung vergütet, wenn sie auf ärztliche Anordnung erfolgt. Privatspitex und betreutes Wohnen ergänzen das Angebot; Pflegeleistungen werden nach einem Tagestarif oder nach Zeitaufwand abgerechnet.
Die medizinische Grundversorgung ist in der Schweiz flächendeckend, jedoch regional unterschiedlich dicht. Städtische Gebiete verfügen über Ballung von Spezialisten; ländliche Regionen kämpfen teils mit einem Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten. Die Kantone steuern die Spitalplanung und können Ärztemangel über Zulassungssteuerung und Fördermassnahmen beeinflussen.
Zürich beherbergt das Universitätsspital Zürich (USZ) und eine Vielzahl an Spezialkliniken. Bern ist Sitz der Universität Bern und des Inselspitals. Basel und Genf verfügen über wichtige Uni-Spitäler. Diese Universitätsstandorte ziehen spezialisierte Fachärzte und medizinische Forschung an.
In der Romandie und im Tessin bestehen sprachliche Besonderheiten: Patientinnen und Patienten suchen bevorzugt Anbieter in ihrer Sprache. Die Verfügbarkeit frankophoner und italophoner Fachkräfte ist entsprechend ein relevantes Suchkriterium.
Gesundheit & Medizin in den grössten Schweizer Städten
Arztpraxen, Zahnärzte und Therapiezentren sind in allen Schweizer Städten vertreten. Zürich, Bern, Basel und Genf bieten die grösste Spezialistendichte mit Uni-Spitälern und Fachkliniken. In mittelgrossen Städten wie Luzern, Winterthur und St. Gallen finden sich sowohl Allgemeinpraxen als auch spezialisierte Facharztzentren. Für Spitex-Dienste und ambulante Pflege gibt es regionale Organisationen in fast jeder Gemeinde.
Kassenärztliche Zulassung prüfen. Für die Übernahme von Kosten durch die Grundversicherung muss die behandelnde Person kassenzulässig sein. Die Santésuisse-Liste oder kantonale Ärztekammern geben Auskunft.
Fachgebiet und Spezialisierung. Überweisungen vom Hausarzt sind für spezialisierte Fachärzte häufig (aber nicht immer) erforderlich. Klären Sie im Voraus, ob eine Überweisung notwendig ist.
Wartezeiten und Erreichbarkeit. Insbesondere bei Spezialisten können Wartezeiten erheblich variieren. Erkundigen Sie sich telefonisch oder per E-Mail nach aktuellen Terminen und Aufnahmebedingungen.
Sprache und Kommunikation. Bei komplexen medizinischen Sachverhalten ist die Beratung in der eigenen Sprache entscheidend. In mehrsprachigen Regionen bieten viele Praxen mehrsprachige Beratung an.
Notfallversorgung. Im medizinischen Notfall wenden Sie sich an den kantonalen Notfalldienst oder rufen den Rettungsdienst (144) an. Das Verzeichnis dient der Recherche für geplante Behandlungen, nicht für Notfälle.
Ein Hausarzt (Allgemeinmediziner) ist die erste Anlaufstelle bei Erkrankungen und koordiniert die Behandlung. Fachärzte sind auf ein Spezialgebiet (z. B. Kardiologie, Orthopädie) spezialisiert und werden oft per Überweisung konsultiert.
Viele Praxen haben Aufnahmestopp für neue Patienten. Kontaktieren Sie Praxen direkt oder wenden Sie sich an die kantonale Ärztegesellschaft. In dringenden Fällen steht der ärztliche Notfalldienst zur Verfügung.
Die Grundversicherung deckt medizinisch notwendige Behandlungen durch kassenzulässige Leistungserbringer, stationäre Spitalaufenthalte (allgemeine Abteilung) und Medikamente der Spezialitätenliste. Zahnbehandlungen und viele Alternativtherapien sind nicht gedeckt.
Beim Hausarztmodell verpflichten sich Versicherte, bei Krankheit immer zuerst den Hausarzt zu konsultieren. Im Gegenzug erhalten sie einen Prämienrabatt. Direkte Konsultationen bei Spezialisten sind ohne Überweisung meist nicht über die KVG abgedeckt.
Zahnbehandlungen werden über die Grundversicherung nur in Ausnahmefällen (z. B. Unfallfolgen, bestimmte Erkrankungen) vergütet. Kosten für Kontrolluntersuchungen liegen oft bei 100–250 CHF, Behandlungen können deutlich höher sein. Zahnarzt-Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten.
Physiotherapeuten behandeln Bewegungsstörungen, Schmerzen und Verletzungen mit physikalischen Therapiemethoden wie Übungen, Massage und Elektrotherapie. Die Behandlung setzt eine ärztliche Verordnung voraus, damit sie von der KVG vergütet wird.
Spitex-Organisationen erbringen ambulante Pflege und Betreuung zuhause – von Wundversorgung und Medikamentenvergabe bis zur Unterstützung bei Alltagsaktivitäten. Medizinisch verordnete Pflegeleistungen werden über die KVG finanziert.
Der gesetzliche Selbstbehalt beträgt 10% der anfallenden Kosten nach Abzug der Franchise, maximal 700 CHF für Erwachsene (1400 CHF für Familien) pro Kalenderjahr. Die Franchise (300–2500 CHF) ist frei wählbar; höhere Franchise führt zu tieferer Prämie.
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